
Brief an die Schulleitung
Kopie an : Herrn G. (stellv. Schulleiter), Herrn H
(Klassenlehrer der 8z), alle Fachlehrer der 8z, Frau I (Beratungslehrerin),
Frau J (Elternvertreterin der 8z), Frau K (Leiterin der Band), Frau L
(Austausch Frankreich), alle Mitglieder des Elternrates, Pastor N, Prof. O
- Abmeldung
unseres Sohnes R vom Gymnasium D zum Ende des Schuljahres
- Krankmeldung für
den Rest dieses Schuljahres
- „die Würde des
Menschen ist unantastbar“ (Artikel 1 des Grundgesetzes)
Sehr geehrter Herr E,
hiermit melden wir unseren Sohn R zum Ende dieses
Schuljahres vom Gymnasium D ab. Wir bitten Sie, seine Schulakte der Q-Schule
zu übersenden!
Als Anlage übersenden wir Ihnen das Attest von Prof. O über
die Krankschreibung für den Rest dieses Schuljahres.
Begründung: Am 13. 4. 2006 hatten wir mit Ihnen, Herrn H und Frau I über
die Situation in der Klasse ein weiteres Mal ausführlich sprechen können. R
wird seit langer Zeit von seinen Mitschülern gemobbt, insbesondere durch
Ausgrenzung und Beleidigungen. Die vielen Versuche von Frau I, die bereits während
des 6. Schuljahres regelmäßig Gespräche mit der Klasse geführt hatte, um die
Situation zu verbessern, waren bestenfalls von sehr kurzem Erfolg. Wir hatten
daraufhin im März dieses Jahres die Hilfe von Prof. O, Ordinarius für Kinder-
und Jugendpsychiatrie in der Uniklinik, erbeten, um zu erfahren, was R tun
könnte, die Situation zu verbessern. Herr Prof. O berichtete uns darüber, dass
er als Kinderpsychiater täglich mit dem Problem des Mobbings an Schulen
beschäftigt werde, weil die Opfer mit Depression und/oder Aggression reagieren.
Es sei falsch zu fragen, was die Opfer tun können, es könne nur eine
Null-Toleranz gegenüber den Tätern helfen. Wir hatten Ihnen dieses Konzept
vorgestellt und auch von dem Angebot von Prof.O berichtet, einen Vortrag vor z.
B. allen 8. Klassen zu halten. Frau I wollte sich nach diesem Gespräch um Hilfe
von außen (Gewalt-Präventionsteam) bemühen.
Wir hatten Ihnen in dem Gespräch erklärt, dass sowohl R, als
auch wir, das Konzept der Wissensvermittlung und den Leistungsstandard der
Schule für gut halten. R würde aus diesen Gründen ein Schulwechsel schwer
fallen. Die weitere Entwicklung der letzten Wochen lassen uns nun aber den
Wechsel der Schule als zwingend erscheinen:
- R entwickelte nach den Ferien psychosomatische
Reaktionen (Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Konzentrationsstörungen,
depressive Verstimmung mit Antriebslosigkeit) in einer Heftigkeit, die uns
große Sorgen machte. Da er sonst ein fröhliches und aufgeschlossenes Kind ist,
konnten wir zunächst nicht an psychische
Ursachen glauben und haben intensiv nach organischen Ursachen gesucht (einschl.
Kernspin-Tomografie des Kopfes, Magenspiegelung).
- Die Situation in der Klasse verschärfte sich zusehens.
Wenn er sich – trotz der o.g. Reaktionen- zur Schule schleppte, traf ihn sofort
und verstärkt die Ausgrenzung und Beleidigung. Besonders deutlich wurde dieses
in einer Gruppenarbeit, bei der er während des Unterrichtes in Anwesenheit des Lehrers
„vorgeführt“ wurde („R, du hast ja keine Freunde...“), und bei der Verabredung zur Gruppenarbeit nach der
Schule wurde er mit
„Hausverbot“ im Elternhaus der Schülerin belegt, wo die
Gruppenarbeit stattfinden sollte. Angebote, die Gruppenarbeit könne ja
auch bei uns stattfinden, wurden von anderen damit kommentiert, zu ihm würde
sowie niemand kommen. Zwei weitere Treffen wurden ihm nicht mitgeteilt. Die
Schüler, die sich gegenseitig benoten sollten, gaben ihm eine 5. - Bei einem Telefonat mit dem Fachlehrer, in dessen
Unterricht die Gruppenarbeit stattfand, bekamen wir den Rat, R solle sich nicht
so anstellen, der Ton bei den Kindern sei eben etwas rauher, er liebe wohl
seine Opferrolle, außerdem sollten wir nicht alles glauben, was er uns erzählt.
- Bei einem Besuch der Q-Schule fragte die Schulleiterin
R, warum er eventuell die Schule wechseln würde. Nach Schilderung seiner
Erfahrungen kam spontan die Aussage: „R, komm zu uns! Bei uns wird Mobbing
nicht toleriert!“
- Drei Wochen nach unserem Gespräch gibt es immer noch
keinen Ansatz einer Intervention in der Klasse, trotz intensiver Bemühungen von
Frau I.
Im Rückblick hätte die Schule das Konzept von Prof. O
bereits beim Aufkommen der ersten Schwierigkeiten vor 3 Jahren umsetzen müssen:
Null-Toleranz gegen Mobber! In Gesprächen mit anderen Fachleuten ( z. B. Pastor
N, tätig in der Gewaltprävention bei Jugendlichen, und anderen
Beratungsstellen) wurde dieser Weg als einzig richtig bestätigt. So wurde uns
gesagt, entscheidend für eine erfolgreiche Arbeit von externen Schulpsychologen
mit der Klasse sei die Mitarbeit der Lehrer. Diese müssten erst begreifen, dass
sie durchgreifen müssten. R ist nicht der einzige in der Klasse, der gemobbt
wird. Mit seinem Weggang wird sich die Situation für die anderen noch
verschärfen, zwei weiterere Schüler haben bereits vor längerer Zeit die Schule
gewechselt. Uns scheint, dass die Schule das Problem verharmlost, die o. g.
Äußerung des Fachlehrers ist ebenso typisch wie falsch. Als wir am Anfang der
7. Klasse vorschlugen, dass das „S“-Team, das uns von der Beratungsstelle für Gewaltprävention
empfohlen worden war, eingeschaltet werden sollte, lehnte Herr H dieses
zunächst ab und wollte selbst mit einem Feedback-Training die Situation
verbessern. Geändert hat sich seitdem nichts! So hörten wir von einem Lehrer
die Äußerung: „ Ob das Mobbing ist, sollten wir noch einmal diskutieren!“. Sie
selbst reagierten auf unseren Vorschlag eines Vortrages von Prof. O vor allen 8. Klassen mit der Äußerung, dass
man nicht soviel über Mobbing reden solle, weil sonst erst Schüler auf die Idee
kämen, zu mobben. Auch diese Haltung,
Herr E, ist falsch! Prävention (ob Gewalt, Rauchen, Drogen) ist erforderlich,
da es sich um wichtige gesellschaftliche Probleme handelt!
Der Ansatz der Schule bestand immer darin, das Verhalten der
Opfer zu verändern, um keine Reaktion der Täter zu provozieren, aber selten in
einer Bestrafung der Täter. Dieses steht im Gegensatz zu den Aussagen von Prof.
O: „Egal was Du tust, Du wirst es ihnen nie recht machen können, denn wer
mobben will, findet immer einen Grund“. Von einer Beratungsstelle wurde uns
gesagt, wir brauchten uns keine Vorwürfe zu machen, wir hätten alles versucht.
Die Schule sei es, die sie längst hätte einschalten müssen. Die Schule trage
die Verantwortung für das Wohl ihrer Schüler.
Lieber Herr E, die Würde des Menschen ist unantastbar!
Dieser Satz ist die Basis unseres Grundgesetzes. Es ist deshalb die
Verpflichtung des Staates -und damit insbesondere der Schulen- der Gewalt, auch der verbalen Gewalt, mit allen Mitteln Einhalt zu gebieten. Für R kommen alle
Maßnahmen an Ihrer Schule zu spät. Es liegt uns fern, das Gymnasium D schlecht
zu reden, denn wir haben hier alle unsere Kinder eingeschult, weil uns das
fachliche und sprachliche Konzept überzeugte. Wir finden es aber sehr
enttäuschend, wenn ein guter Schüler, der so begeistert von seiner Schule ist,
dass er 3 Jahre lang alles versucht, um dort bleiben zu können, sich so mit der
Schule identifiziert, dass er Tourguide beim Tag der offenen Tür ist, der
begeistert war von Band und Frankreich-Austausch, jetzt genauso überzeugt sagt:
„ Da will ich nicht mehr hin!“
Wir werden uns allerdings mit aller Kraft dafür einsetzen,
dass die „Mauer des Schweigens“ am Gymnasium D durchbrochen wird. Wir hoffen,
dass das Leiden von R zum Wohle anderer Kinder in der Klasse und in der Schule
Konsequenzen haben wird. Wir werden Prof. O in seiner Kampagne gegen das
Mobbing in Schulen -Sie werden
demnächst davon hören – unterstützen.
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